zum permanenten Einfügen von Farbstoffen in die menschliche Haut und Schleimhaut zu dekorativen Zwecken (auch Permanent-Make-Up)
Ein Tattoo darf nur vorgenommen werden, wenn kein Hinweis auf eine entgegenstehende Kontraindikation vorliegt. Daher ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung der nachfolgenden Fragen Voraussetzung für die Durchführung der Tätowierung. Die Tätowierung erfolgt auf EIGENES RISIKO.
Ich lese mir die nachfolgenden Informationen vor dem Aufklärungsgespräch aufmerksam durch. Wenn mir etwas unklar ist, informiere ich mich näher im Rahmen des Aufklärungsgespräches mit meinem Tätowierer. Sollten danach Fragen offenbleiben, oder z.B. eine Abklärung allergischer Reaktionen auf beim Tätowieren verwendete Farbstoffe erforderlich sein, wird angeraten, einen Arzt zu konsultieren.
Ich beantworte die nachfolgenden Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß, damit allfällige Kontraindikationen bestmöglich abgeklärt werden können und etwaigen Risiken besser vorgebeugt werden kann.
Ich bestätige hiermit, dass ich über alle Risiken und Komplikationen im Zusammenhang mit dem Tätowieren aufgeklärt wurde. Ich bestätige, dass ich alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet habe und dass ich keine Kontraindikationen verschwiegen habe. Ich übernehme die volle Verantwortung für alle Folgen, die sich aus dem Tätowieren ergeben können. Ich entbinde den Tattoo-Shop und seine Mitarbeiter von jeglicher Haftung für Schäden, die durch das Tätowieren entstehen können, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Wenn sich mein Gesundheitszustand, meine oben gemachten Angaben innerhalb des für die Tätowierung vorgesehenen Zeitraumes verändert, werde ich diese dem Tätowierer unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass bei gegebenen Kontraindikationen wie zum Beispiel Hämophilie, Diabetes, Hepatitiden, HIV, Hautkrankheiten, Ekzemen, Allergien, angeborenen Immundefizienzerkrankung, anderen Ursachen einer Immunsuppression, Autoimmunerkrankungen, Epi- lepsie, Blutverdünnungstherapien, Geschlechtskrankheiten, fieberhaften Infekten, Medikamenten, Schwangerschaft nicht tätowiert wird und auch nicht tätowiert werden darf.
Mögliche unerwünschte Reaktionen bei und nach Vornahme der Tätowierung Das Anbringen von Tätowierungen auf der Haut stellt einen schmerzlichen, nicht unerheblichen Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen dar und kann als Körperverletzung gemäß §§ 1325 ABGB und 83 StGB gewertet werden, falls keine rechtskräftige Einwilligungserklärung vorliegt.
Ich nehme zur Kenntnis, dass auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung der Tätowierung medizinische Risiken wie Reizung und Entzündung der Haut sowie Narbenbildung im Umfeld des Tattoos und dessen Gewebes und allergische Reaktionen nicht sicher zu vermeiden sind. Solche medizinischen Risiken können dazu führen, dass betroffene Körperstellen ärztlich und sogar chirurgisch versorgt werden müssen.
Der Tätowierer verwendet ausschließlich sterile Einwegmaterialien/sterilisierbare Arbeitsgeräte, sowie Tätowiermittel, die in Eu- ropa zugelassen sind und in einem CTL (Chemisch Technischen Labor) getestet wurden und geprüfte, gelistete Desinfektions- mittel VAH/ÖGHMP. Ein Restrisiko einer allergischen Reaktion kann nie zur Gänze ausgeschlossen werden.
Durch den Vorgang des Tätowierens wird Farbe bleibend unter die Haut eingebracht. Überschüssige Farbe wird durch das Lymphsystem abtransportiert und lagert sich in Lymphknoten und anderen Organen ab. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Medizin können negative gesundheitliche Folgen solcher Ablagerungen nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere wenn bunte und speziell rote Farbe zum Tätowieren eingesetzt wird, kann es häufiger zu allergischen Reaktionen und Entzündungen kommen, als beim Einsatz von schwarzer Farbe.
Während oder nach dem Tätowieren können Komplikationen auftreten, wie zum Beispiel Rötungen, Schwellungen, Entzündungen, allergische und entzündliche Reaktionen, Blutungen. Diese medizinischen Risiken, vor allem Reizung und Entzündung der Haut sowie Narbenbildung im Umfeld des Tattoos und dessen Gewebe und allfälligen körperlichen Reaktionen (wie zum Beispiel Allergien) auf die Tätowierung bzw. die verwendeten Farben und Materialien sind im Vorhinein nicht abschließend abschätzbar.
Bei einer Unsicherheit betreffend die medizinischen Risiken wird darüber hinaus der Besuch eines Hautarztes angeraten. Beim Überstechen einer alten Tätowierung (Cover-Up) kann es zu einer allergischen/toxischen Reaktion der Haut aufgrund der bei der alten Tätowierung verwendeten unbekannten Farbe bzw. deren Konsistenz kommen. Bei einer Magnetresonanz Untersuchung (MRT) könnte es zu Problemen an der tätowierten Körperstelle kommen.
Wissenschaftlich wurde bewiesen, dass bei Verwendung von hochwertigen, in Europa zugelassenen Farbmitteln, keine Probleme entstehen. Beim Einsatz von nicht in Europa zugelassenen Farbmittel, die möglicherweise sehr schwermetallastig sind, oder einer nicht fachgerechten Durchführung des MRT kann es zu Rötungen, Erwärmung bis hin zu leichten Verbrennungen kommen.
Nach der Tätowierung kann zukünftig die medizinische Behandlung eines sogenannten Kreuzstiches nicht mehr an der tätowierten Stelle durchgeführt werden. Ein Kreuzstich ist eine rückenmarksnahe Anästhesie (Einführung einer Nadel in oder nahe an den Rückenmarkskanal zur Einbringung eines Vereisungsmittels). Es stehen mir somit nach der Tätowierung nur mehr andere anästhetische Behandlungen, wie etwa eine Vollnarkose, insbesondere für die Vornahme von operativen Eingriffen zur Verfügung.
Zu hohe UV- und Sonneneinstrahlung kann eine photochemische Reaktion auch mit zeitlicher Verzögerung nach Jahren auslösen. Bei Photoaktivität kommt es durch Aktivität eines Stoffes zu leichter Erhebung des tätowierten Bereiches und zu leichtem Brennen, ähnlich den Folgen eines Sonnenbrandes und klingt in der Regel nach Kühlung der Haut wieder ab; bei einer Photodegradation kann es bei zu intensiver UV-Sonnenbestrahlung unter Umständen zu einer Beschädigung des Tattoos kommen und die entstandenen Fragmente können allergische Reaktionen verursachen.
Deshalb wird auf die Wichtigkeit von Sonnenschutz hingewiesen. Allfällige Auswirkungen durch das Tattoo auf den ausgeübten Beruf bespreche ich mit dem Tätowierer und nehme ich zur Kenntnis.
• Pflegehinweise für die Nachbehandlung von frischen Tattoos wurden mir übergeben. • Ich wurde über eventuelle Nacharbeiten aufgeklärt (Nachstechen empfohlen innerhalb von 6 Monaten)
Für den Zeitraum von mindestens 3 Wochen nach dem Tätowiervorgang benutze ich keine Schwimmbäder, Saunen, Solarien oder andere Einrichtung mit potentiell hohem Keimniveau und meide direkte Sonne.
Ich bin auch vorsichtig im Umgang mit weiteren Risikoquellen in meinem privaten und beruflichen Umfeld (wie zum Beispiel Haustiere, Kleinkinder und Windelwechsel, Schmutzquellen bei der Arbeit, öffentliche Verkehrsmittel).
Auch benutze ich keinerlei Kosmetika während der Heilung im Umfeld und im Bereich der angebrachten Tätowierung. Tue ich all dies dennoch, beziehungsweise bin ich nicht ausreichend vorsichtig, besteht ein erhöhtes Risiko, insbesondere von allergischen und entzündlichen Reaktionen. Bei und nach dem Anbringen des Tattoos kann es kurzfristig zu leichten Schwellungen und Rötungen kommen. Diese klingen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit wieder ab.
Bei Auftreten von möglichen Komplikationen (wie zum Beispiel Entzündung, Schwellung, Rötung, Fieber, Ausschlag) werde ich mich unmittelbar mit dem Tätowierer in Verbindung setzen oder den Hausarzt, einen Hautarzt oder eine Hautambulanz aufsuchen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass es sich bei einer Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang handelt. Der eintätowierte Farbstoff bleibt für immer in der Haut. Eine vollständige Entfernung der Tätowierung ist abhängig von der verwendeten Entfernungsmethode und dem verwendeten Gerät. Beim Versuch, die Tätowierung zu entfernen, bleiben Farbreste und/oder Narben zurück. Gemäß der Rechtslage in Österreich ist es ausschließlich Ärzten erlaubt, eine Entfernung von Tätowierungen auszuführen.
Das Anbringen von Tätowierungen auf der Haut stellt einen schmerzlichen, nicht unerheblichen EIngriff in die körperliche Integrität eines Menschen dar und kann als Körperverletzung gemäß §§ 1325 ABGB und 83 StGB gewertet werden, falls keine rechtskräftige Einwilligungserklärung vorliegt.
Ich erkläre mich hiermit, im Sinne des $ 84 Abs 1 StGB damit einverstanden, dass der von mir beauftragte Tätowierer bei der Durchfürhung des Tattoos diesen Eingriff an meinem Körper vornehmen darf. Durch die Einverständniserklärung/Einwilligung entfällt die Rechtswidrigkeit der $ 83, 84, 88 und 107 im StGB und §§ 1325 ABGB.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Informationen zur Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO gelesen und verstanden zu haben. Alle hier gemachten Angaben unterliegen dem Datenschutz und werden daher streng vertraulich behandelt. Weiterführende Informationen zum Datenschutz entnehme ich der Datenschutzerklärung, die im Geschäftslokal ausgehängt ist.
Erörtert wurden: mögliche Kontraindikationen, mögliche unerwünschte Reaktionen bei und nach Vornahme der Tätowierung, wie allergische und entzündliche Reaktionen, erforderliche Nachbehandlung der tätowierten Körperregion, Möglichkeit zur Entfernung der Tätowierung sowie der damit verbundenen Gefahren (zu vermerken sind nachfolgend insb. auch: individuelle Besonderheiten, z.B. Feststellung der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger, gesetzliche Vertretung, Bevollmächtigter und ggf. Gesprächsdauer)
Ich habe die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen ausgefüllt. Ich bestätige, dass ich über mögliche Kontraindikationen, die einer Tätowierung entgegenstehen könnten, ausführlich aufgeklärt wurde. Ich bestätige, dass ich ausführlich über die Risiken wie allergische und entzündliche Hautreaktionen, die richtige Nachbehandlung des Tattoos und über die Entfernungsmöglichkeiten sowie deren Gefahren aufgeklärt wurde. Ich wurde darüber informiert, ein geeignetes Präparat zur Pflege zu verwenden.
Ich habe die Einwilligung gelesen und verstanden und stimme diesen zu.
Vor der Tätowierung wurde das Tattoo beziehungsweise das Motiv vom Tätowierer vorgezeichnet und präsentiert. Das Endergebnis ist in hohem Maße von den Faktoren der Beschaffenheit der Haut und dem ruhigen Sitzen beziehungsweise Stehen oder Liegen während der Tätowierung abhängig. Diese Faktoren können vom Tätowierer trotz fachlicher Qualifikation und Ausbildung, künstlerischem Talent und geeignetem, hochwertigstem Material nicht beherrscht werden. Der Tätowierer haftet für durch diese Faktoren bedingte Abweichungen des Endergebnisses zum vorgezeichneten und präsentierten Tattoo nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung (Ausnahme Personenschäden). Das Farbergebnis ist in den ersten Tagen um einiges kräftiger, als sich das Endergebnis optisch darstellt. Je nach Beschaffenheit der Haut muss man mit Farbabweichungen rechnen und ein eventuelles Nacharbeiten wird notwendig. Der Tätowierer haftet für solche Farbabweichungen nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung (Ausnahme Personenschäden).
Damit der Tätowierer beurteilen kann, ob Kontraindikationen vorliegen, die einer Tätowierung entgegenstehen, müssen die in die- sem Dokument gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Tätowierer haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht wahrheitsgemäßen Beantwortung entstehen, wenn er bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen geholfen oder Hilfe zumindest angeboten hat und über die mögliche Kontraindikationen hinreichend aufgeklärt hat.
Ich habe die Einverständniserklärung und den Haftungsausschluss gelesen und verstanden und stimme diesen zu.
Ich willige ein, dass von der Tätowierung analoge Fotos gemacht werden. Diese dürfen für mediale, z.B. für die Veröffentlichung in Tattoo-Magazinen, und Werbezwecke (u.a. div. Drucke, Social Media Beiträge, etc.) verwendet werden.
Bei einem digitalen Foto meiner Tätowierung kann es sich um ein personenbezogenes Datum handeln, zB weil meine Tätowierung einzigartig ist und ich dadurch als Person identifiziert werden kann. Ich willige ein, dass Philipp Lauf / ION.INK dieses personenbezogene Datum: – für eigene Werbezwecke (zB „Veröffentlichung in Newslettern, div. Drucke“ oder auf der Firmen Webseite) verarbeitet.
– an Herausgeber von Tattoo-Print und Online-Medien für deren eigene redaktionelle und Werbezwecke weitergibt.
Sollte ich eine oder mehrere Einwilligungen erteilt haben, kann ich diese jederzeit einzeln oder gesamt per E-Mail an plauf@me.com widerrufen. Die Datenverarbeitungen bis zum Widerruf sind dennoch rechtmäßig. Weiterführende Informationen zum Datenschutz entnehme ich der Datenschutzerklärung, die im Geschäftslokal ausgehängt ist.
Ich habe die Einwilligung Foto Analog und Foto Digital gelesen und verstanden und stimme diesen zu.
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